Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Arbeit mit dieser Inventonia-Installation von Kronberg & Partner Technik GmbH.
Bedingungen des Betreibers
Diese Bedingungen gelten für alle Mitarbeitenden, Auszubildenden und beauftragten Dienstleister von Kronberg & Partner Technik, die mit dem Inventar dieser Firma arbeiten.
1. Konten und Anmeldung
Jedes Konto gehört zu einer Person. Zugangsdaten werden nicht weitergegeben, auch nicht an Kolleginnen und Kollegen im selben Team. Wer den Verdacht hat, dass ein fremder Zugriff stattgefunden hat, meldet das sofort der IT unter it-betrieb@kronberg-technik.demo.
2. Zweck der Nutzung
Inventonia dient der Verwaltung von Firmeneigentum: Geräte, Zubehör, Verbrauchsmaterial, Lizenzen und Verträge. Private Geräte werden nicht erfasst, private Notizen gehören nicht in die Freitextfelder.
3. Ausgabe und Rückgabe
Ein Gerät gilt als übernommen, sobald die Übergabe bestätigt ist. Wer ein Gerät übernimmt, ist für seinen Zustand, seinen Standort und die Rückgabe verantwortlich. Defekte, Verlust und Diebstahl werden am selben Arbeitstag gemeldet.
4. Sorgfalt im Außendienst
Geräte bleiben im Fahrzeug nicht sichtbar liegen und werden über Nacht nicht im Fahrzeug gelassen. Mess- und Prüfgeräte gehen nach jedem Einsatz zurück in die Werkstatt, damit die Prüffristen eingehalten werden.
5. Daten auf den Geräten
Firmendaten werden nur in den freigegebenen Ablagen gespeichert. Vor der Rückgabe eines Geräts werden persönliche Daten entfernt; die Löschung des Firmenprofils übernimmt die IT.
6. Richtigkeit der Einträge
Standort, Zustand und Zuweisung werden zeitnah gepflegt. Wer bei einer Inventur zählt, zählt, was tatsächlich da ist, und trägt keine Sollbestände ein.
7. Software und Lizenzen
Software wird nur installiert, wenn eine Lizenz dafür hinterlegt ist. Lizenzschlüssel werden nicht kopiert, nicht auf privaten Geräten verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Nachvollziehbarkeit
Änderungen werden mit Konto, Zeitpunkt und vorherigem Wert protokolliert. Das Protokoll dient der Nachvollziehbarkeit von Inventarbewegungen und wird nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle ausgewertet; die Betriebsvereinbarung vom 14. Januar 2026 regelt die Einzelheiten.
9. Austritt
Zum letzten Arbeitstag werden alle zugewiesenen Gegenstände zurückgegeben. Die Rückgabe wird im Austrittsvorgang bestätigt; erst danach gilt die Übergabe als abgeschlossen.
10. Verstöße
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Bei Verlust durch grobe Fahrlässigkeit gelten die Regelungen des Arbeitsvertrags.
Stand: Januar 2026. Fragen zu diesen Bedingungen beantwortet der IT-Betrieb.